Gentechnikgesetz bleibt unverändert

Landwirtschaft

Sachsen-Anhalt scheitert vor dem BVG

Im Juni hatte das Bundesverfassungsgericht (BVG) das Verfahren über den Normenkontrollantrag des Landes Sachsen-Anhalt eröffnet, in dem es u. a. um Begriffsbestimmungen „gentechnisch veränderter Organismus“ und „Inverkehrbringen“ ging. Die Regelungen des Gentechnikgesetzes seien zudem weder mit der Berufsfreiheit noch mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar. Auch die Haftungsfrage stand auf dem Prüfstand. Am Mittwoch hat das BVG gegen den Normenkontrollantrag entschieden und festgestellt, dass das Gentechnikgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Das Urteil
Das BVG sieht nicht nur die einzelnen von Sachsen-Anhalt vorgetragenen Punkte in Einklang mit dem Grundgesetz, sondern weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gesetzgeber mit dem Gentechnikgesetz „legitime Ziele des Gemeinwohls, bei deren Verwirklichung ihm gerade vor dem Hintergrund der breiten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Debatte um den Einsatz der Gentechnik und eine angemessene staatliche Regulierung ein großzügiger Entscheidungsspielraum zugestanden werden muss.“ Gentechnisch verändertes Material „ist nur schwer oder auch gar nicht begrenzbar“, weswegen der Gesetzgeber mit dem Gentechnikgesetz gleichwohl den Auftrag habe „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen“. Damit folgt das Gentechnikgesetz nach Auffassung des BVG dem Grundgesetz Artikel 20a.

BVG bestätigt Regierungspolitik
Das Urteil des BVG bestätigt die Politik der Bundesregierung, sagte Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Dr. Robert Kloos in einer ersten Stellungsnahme. Das Urteil schaffe Rechts- und Planungssicherheit und schütze Mensch und Umwelt. Auch das Standortregister, das in besonderer Kritik stand, wurde für verfassungsgemäß erklärt. Das Register mit den Anbauflächen gentechnisch veränderter Pflanzen schaffe, so Kloos, Transparenz und Koexistenz.
Trotzdem bleibe die Biotechnologie „eine wichtige Zukunftsbranche“, deren verantwortbare Chancen auch wirtschaftlich genutzt werden sollten. In diesem Sinne werde die Koalition die Regelungen zur Grünen Gentechnik weiter entwickeln.

Signal an die Landwirte
Für Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus ist das Urteil ein „eindeutiges Signal an die Landwirte, vor einem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen Vorteile und Risiken genau abzuschätzen.“ In der derzeitigen Situation könne der Minister keinem Landwirt den Anbau empfehlen und verweist auf einen gemeinsam mit dem Landesbauernverband getroffenen Beschluss aus dem Jahr 2007 hin.

DBV: Keine Anbauempfehlung
Angesichts des Urteils bleibt der Deutsche Bauernverband (DBV) bei seiner bisherigen Position, den Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen nicht zu empfehlen: „Die mit dem Gentechnikgesetz im Jahr 2004 eingeführte verschuldensunabhängige Haftungsregelung beinhaltet für GVO-anbauende Landwirte trotz gesetzeskonformen Verhaltens unkalkulierbare und nicht versicherbare Risiken.“

Schranken für die Gentechnik-Befürworter
„Das Urteil aus Karlsruhe weist die Gentechnik-Befürworter in die Schranken. Das Gentechnikgesetz bleibt bestehen – der Versuch seiner Entschärfung wurde abgewehrt“, kommentierte Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke. Die Gentechnik spaltet die Gesellschaft und das rot-grüne Gentechnikgesetz war ein Kompromiss das Schlimmste zu verhindern, so Tackmann. Gerade hinsichtlich der Imker müsse das Gesetz im Gegenteil sogar noch verschärft werden.

Keine Charta für gentechnikfreie Regionen
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack begrüßte das Urteil. An der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften hätte sie nie gezweifelt. „Transparenz der Verfahren und Haftung des Verursachers sind die Voraussetzungen für einen vernünftigen Umgang mit der umweltoffenen Anwendung dieser Technik“, betonte sie. Allerdings wies tack die Forderung zurück, Brandenburg soll die Charta des Europäischen Netzwerkes gentechnikfreier Regionen unterschreiben. Das Gentechnikgesetz habe die deutlichen Grenzen des Anbaus aufgezeigt: „ob ein Bundesland einer derartigen Charta beitritt oder nicht, dürfte an den konkreten Entscheidungen der Landwirte zur Nutzung der oder zum Verzicht auf die Agro-Gentechnik wenig ändern.“

Haftung verschärfen
Für Felix Prinz von Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) ist das Urteil ein Sieg der „Vernunft der Vorsorge“. Es sei ein wichtiger Tag für Verbraucher und Landwirte, die Gentechnik ablehnen. Vor allem habe das Gericht klar gemacht dass es mit der natürlichen Lebensgrundlage um ein wichtiges Allgemeingut geht.
Prinz von Löwenstein hält die Haftungsregelungen weiterhin für zu ungenau. Sie würden nur einen Teil der Schäden abdecken und damit keinen dauerhaften Schutz bieten. In einer angekündeten Novelle des Gesetzes müssten die Haftungsregeln verschärft werden.
Das Urteil zeige außerdem, „dass die Politik eine kritische Distanz zur Gentechnikindustrie“ brauche. Sachsen-Anhalt hätte sich von den Gentechnikkonzernen für die Klage missbrauchen lassen.

VLE

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